Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HireMeta GmbH
(Stand 01.11.2023)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer (HireMeta GmbH, im Folgenden auch „HireMeta“ genannt) und dem Auftraggeber, insbesondere auch für sämtliche künftigen Folge- und Zusatzbeauftragungen.
1.2. HireMeta erklärt, nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Allfälligen (allgemeinen) Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer (allgemeiner) Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur, soweit sie nicht Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.
1.3. In Rahmen- oder Einzelvereinbarungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Rahmen- oder Einzelvereinbarungen.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB und zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Unterschriebene Erklärungen per Telefax oder per E-Mail übermittelte PDF entsprechen dem Schriftlichkeitserfordernis, nicht jedoch Mitteilungen, die lediglich per E-Mail zugehen. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.
1.5. Soweit im Folgenden die männliche oder weibliche Bezeichnung verwendet wird, erfolgt dies aufgrund der leichteren Lesbarkeit. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
2. Vertragsabschluss und Kündigung
2.1. Angebote von HireMeta sind freibleibend. Der Vertrag kommt neben Rahmen- oder Einzelvereinbarungen durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Werden diese Vertragsunterlagen vom Auftraggeber nicht unterfertigt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass die Leistungen von HireMeta durch den Auftraggeber angenommen werden.
2.2. Ein Einzelvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung. Ein Rahmenvertrag kann, mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund (siehe Punkt 7.).
3. Leistungsgegenstand
3.1. Der Umfang eines konkreten (Beratungs-)auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
3.2. HireMeta ist berechtigt, die beauftragten Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch HireMeta selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu HireMeta keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich HireMeta zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch HireMeta anbietet.
4. Rechnung und Honorar
4.1. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen oder aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von HireMeta. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von HireMeta vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
4.2. Das Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
4.3. HireMeta ist brechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.
4.3. Die Rechnung ist bei Erhalt fällig. Wird die Rechnung nicht binnen sieben Tagen ab Zugang schriftlich und unter konkreter Bezeichnung der beanstandeten Punkte gerügt, gelten die darin verrechneten Leistungen und die Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt.
4.4. Unterbleibt die vereinbarte Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch HireMeta, so behält HireMeta den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Projekt zu erwarten gewesen ist zu leisten.
4.5. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie die Entschädigung für Betreibungskosten nach § 458 UGB verrechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs ist HireMeta zudem von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegenüber HireMeta mit dem vereinbarten Honorar aufzurechnen oder dieses zurückzubehalten, sofern nicht die Forderungen des Auftraggebers gerichtlich festgestellt oder von HireMeta schriftlich anerkannt wurden.
5. Rechte und Pflichten der Parteien
5.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Projekts förderliches Arbeiten erlauben.
5.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass HireMeta auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von HireMeta bekannt werden.
5.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit von beauftragten Dritten und Mitarbeitern von HireMeta zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5.4. Unterlässt der Auftraggeber eine gesetzliche oder vertragliche (Informations-)Pflicht, hat er HireMeta sämtliche sich daraus ergebende Schäden, Kosten oder wie auch immer geartete Nachteile in vollem Umfang zu ersetzen.
5.5. HireMeta verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.6. HireMeta ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistung weisungsfrei und in eigener Verantwortung. HireMeta ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Geistiges Eigentum
6.1. Die Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an den von HireMeta und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken/Leistungen (wie insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben vollumfänglich bei HireMeta. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von HireMeta zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von HireMeta – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt HireMeta zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
7.1. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für jeden Vertragspartner liegt insbesondere dann vor, wenn
- a) der Auftraggeber mit einer Zahlung, zu der dieser gegenüber HireMeta verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als sieben Tage in Verzug ist;
- b) einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung des anderen zur Unterlassung weiterhin gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt;
- c) über eine Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wird;
- d) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von HireMeta weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
7.2. Wird der Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, vorzeitig aufgelöst, kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegen HireMeta geltend machen.
8. Gewährleistung
8.1. HireMeta ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an der Leistung zu beheben. HireMeta wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2. Eine allfällige Mangelhaftigkeit hat der Auftraggeber auch in den ersten sechs Monaten ab Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen.
8.3. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind bei sonstigem Verlust binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
9. Haftung
9.1. HireMeta haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von HireMeta beigezogene Dritte zurückzuführen sind.
9.2. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von HireMeta zurückzuführen ist.
9.3. Sofern HireMeta die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt HireMeta diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9.4. Eine Haftung von HireMeta ist, mit Ausnahme von Personenschäden, soweit zulässig betraglich mit EUR 5.000,00 beschränkt.
10. Geheimhaltung
10.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse sowie jedwede Information, die über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der anderen Vertragspartei bekannt wird.
10.2. HireMeta ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden.
10.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
10.4. HireMeta ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
11. Allgemeines
11.1. Für Streitigkeiten zwischen HireMeta und dem Auftraggeber ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in St. Pölten zuständig. HireMeta ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
11.2. Erfüllungsort ist der Sitz von HireMeta.
11.3. Der Auftraggeber und HireMeta vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, einer Rahmen- oder Einzelvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, vereinbaren die Vertragsteile die Geltung einer wirksamen Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
11.5. Der Auftraggeber wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, sowie jede Änderung seiner Anschrift, seiner Bankdaten, UID-Nummer oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer HireMeta sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, schriftlich anzeigen. Gibt der Auftraggeber solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von HireMeta, insbesondere Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen oder Vertragsänderungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von HireMeta trotzdem als zugegangen. HireMeta ist berechtigt, alle Erklärungen per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers zu senden.